Psychotherapie [HPG] und psychologische Beratung
Ärzte und Psychologen erhalten ihre psychotherapeutische Heilerlaubnis, auch Approbation genannt, über ihr Studium. Um - wie in meinem Fall - als Sozialpädagogin und Gestalttherapeutin in eigener Praxis psychotherapeutisch tätig zu sein, ist eine staatliche Heilerlaubnis nach dem sog. Heilpraktikergesetz (abgekürzt HeilprG oder HPG) notwendig. Die Zulassung erteilt nach bestandener Überprüfung die zuständige Aufsichtsbehörde, für mich das Landratsamt Neustadt/ Aisch – Bad Windsheim (Bescheid vom 02.12.2003).
"Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" vom 17.02.1939, geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 BGB1.I S 469.
Heilpraktikergesetz BGB1.III 2122-2. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, BGB1.III 2122-2-1.
Eine eindeutige Berufsbezeichnung für heilkundlich psychotherapeutisch Tätige ist gesetzlich nicht festgelegt. Deshalb gibt es die unterschiedlichsten Begriffe, die immer wieder zu Verwirrungen führen.
Professionelle Unterstützung auf dem Weg aus der Krise, Begleitung auf neuen Wegen zu innerem Wachstum
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